
(lat.) bzw. in rem (lat.) ist die Legisaktion durch Eid entweder auf eine Person oder auf eine Sache im altrömischen Recht. Sie erfordert das Setzen einer feststehenden, (je nach Streitwert von über oder unter 1000 As) 500 oder 50 As d.h. 5 Rinder oder 5 Schafe betragenden Summe durch jeden der Streitteile, welche der Unterliegende als Sühne fü...
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